Sie möchten Ihren Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen nehmen?
Ein zuverlässiger Firmenwagen ist auch für Ihr Unternehmen unentbehrlich. Nach Ablauf der Abschreibung Ihres Firmenwagens (in der Regel nach sechs Jahren) entscheiden sich die meisten Unternehmen für den Verkauf des derzeitigen Firmenwagens und für die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges.
Damit Sie Ihr Fahrzeug aus dem Firmenvermögen nehmen können, ist es erforderlich den derzeitigen Wert des Fahrzeuges zu bestimmen. In diesem Fall sind wir Ihr Ansprechpartner und Ihnen gern behilflich.
Wir erstellen für Sie eine Fahrzeugbewertung, die den aktuellen Zustand Ihres Fahrzeuges beschreibt und den Händlereinkaufswert Ihres Firmenwagens auf dem aktuellen Fahrzeugmarkt bestimmt. Auf Wunsch ermitteln wir für Sie auch einen Zeit- und/oder Wiederbeschaffungswert für Ihr Fahrzeug.
Wir empfehlen Ihnen immer den Verkauf Ihres Firmenwagens an einen (Auto-)Händler, denn gegenüber diesem können Sie die zweijährige, gesetzliche Gewährleistungspflicht (welcher Sie gegenüber einem privaten Käufer als Unternehmen unterliegen würden) ausschließen.